EU-Validierung der Luftsicherheit – alles, was Sie wissen müssen

Die EU-Validierung der Luftsicherheit ist ein standardisiertes, dokumentiertes, unparteiisches und objektives Verfahren zur Erlangung und Bewertung von Nachweisen, mit dem ermittelt wird, inwieweit die validierte Stelle die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 und der zugehörigen Durchführungsrechtsakte erfüllt.

EU-Validierung der Luftsicherheit:

  • kann Voraussetzung für die Erlangung oder Beibehaltung eines rechtlichen Status im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 und der zugehörigen Durchführungsrechtsakte sein;
  • kann von der zuständigen Behörde oder durch einen als EU-Prüfer für die Luftsicherheit anerkannten Prüfer oder einen als gleichwertig anerkannten Prüfer im Einklang mit Kapitel 11 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen grundlegenden Standards für die Luftsicherheit durchgeführt werden;
  • ist eine Bewertung der Sicherheitsmaßnahmen, die in den Verantwortungsbereich der überprüften Stelle fallen, oder von Teilen davon, um deren Validierung die Stelle ersucht.

Sie beinhaltet zumindest:

  1. eine Bewertung sicherheitsrelevanter Unterlagen, einschließlich des Sicherheitsprogramms oder eines gleichwertigen Dokuments der überprüften Stelle, und eine Überprüfung der Umsetzung von Luftsicherheitsmaßnahmen; diese Überprüfung beinhaltet, sofern nicht anders festgelegt, eine Vor-Ort-Besichtigung der einschlägigen Abläufe der überprüften Stelle.
  2. wird von allen Mitgliedstaaten anerkannt.