Ab dem 1. Januar 2027 darf der Transport von Sendungen innerhalb der sicheren Lieferkette ausschließlich von Stellen durchgeführt werden, die einen der folgenden Status besitzen:

  • reglementierter Beauftragter,
  • bekannter Versender,
  • zugelassener Transporteur.

Somit wird die bisherige Transporteurserklärung (Anlage 6-E) nicht mehr akzeptiert.

„Zugelassener Transporteur“ bezeichnet eine Stelle, die im Namen eines reglementierten Beauftragten oder bekannten Versenders den Transport auf dem Landweg sowie den Schutz von Sendungen mit Luftfracht und Luftpost gewährleistet, die zuvor Sicherheitskontrollen unterzogen wurden, und deren Verfahren den gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und -standards entsprechen, die ausreichen, um die Unversehrtheit der Sendungen aufrechtzuerhalten.

Wie sieht der Zulassungsprozess für zugelassene Transporteure aus?

Um den Status eines zugelassenen Transporteurs zu erlangen, legt das Unternehmen der Zivilluftfahrtbehörde Folgendes vor:

  • einen Antrag auf Zulassung der Stelle,
  • ein Luftsicherheitsprogramm,
  • ein Verpflichtungserklärung – zugelassener Transporteur.

Vor der Benennung des Unternehmens als zugelassener Transporteur prüft der Präsident der Behörde die eingereichten Unterlagen und führt ein Gespräch mit der Person, die für die Durchführung des Luftsicherheitsprogramms und für die ordnungsgemäße Umsetzung der Sicherheitsverfahren für Luftfracht und Luftpost benannt wurde.

Nach der Zulassung werden die Daten des zugelassenen Transporteurs durch den Präsidenten der ULC in die „Unionsdatenbank zur sicheren Lieferkette“ eingetragen.

Der Status wird für einen Zeitraum von höchstens einem Jahr, der nicht verlängert werden kann, zuerkannt; innerhalb dieses Zeitraums findet bei dem Transporteur eine Vor-Ort-Besichtigung statt.

Warum lohnt es sich?

Der Status eines zugelassenen Transporteurs ist nicht nur eine formelle Anforderung ab dem Jahr 2027 – es bedeutet messbare geschäftliche Vorteile:

  • die Möglichkeit der Befreiung von Sicherheitskontrollen für Fracht, die von an der sog. sicheren Lieferkette beteiligten Stellen (bekannter Versender, reglementierter Beauftragter) stammt,
  • Senkung der Betriebskosten durch vereinfachte Verfahren,
  • schnellere Abfertigung von Sendungen und kürzere Lieferzeiten,
  • Stärkung der Glaubwürdigkeit und Wettbewerbsfähigkeit auf dem Luftfrachtmarkt.

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